Richtlinien für sanftes Klettern
Mit zunehmender Beliebtheit des Klettersports und dem damit verbundenen
immer größer werdenden Andrang an den Felsen ist es nötig, bestimmte Verhaltensregeln
abzustimmen. Denn die Freiheit und Kreativität des Kletterns sollen unter Schonung der
Natur weitgehend erhalten bleiben.
- Die Felsen der Südpfalz sind Lebensraum für seltene Pflanzen, die nicht beschädigt
oder entfernt werden dürfen.
- Bei Sperrungen aus Gründen des Artenschutzes sind die Sperrschilder des AK K&N
verbindlich. Darüber hinaus werden die Sperrinfos in den Schaukästen der PK und unter www.pfaelzer-kletterer.de
veröffentlicht.
- Jeder Kletterer sollte sich so verhalten, dass am Fels so wenig Spuren als möglich
zurückbleiben. Auf den Gebrauch von Magnesia soll verzichtet werden.
- Routenblockaden durch endloses Topropen sind zu vermeiden. Um Fels- und Baumschäden zu
minimieren, bitte immer lange Schlingen zur Umlenkung benutzen.
- Die von der Vereinigung der Pfälzer Kletterer angelegten Gipfelbücher sind
langjähriger, wesentlicher Teil der südpfälzischen Kletterkultur. Für Schmierereien
und sonstigen Missbrauch sind sie zu schade !
2. Verhalten im Umfeld der Felsen
- Das Befahren von Forst- und Waldwegen mit Kraftfahrzeugen ist gesetzlich verboten und
hat erhebliche Geldbußen zur Folge.
- Bitte nur auf den ausgewiesenen Parkplätze parken.
- Zu den Felsen sind nur die üblichen Zu- und Abstiege zu benutzen.
Übermäßiger Lärm sollte vermieden werden.
- Felssperrungen sind unbedingt zu akzeptieren.
- Abfälle haben selbstverständlich in der Natur nichts zu suchen.
3. Verändern von bestehenden Routen
- Der ursprüngliche Charakter der anspruchsvollen Kletterei in der Südpfalz soll in
jedem Fall erhalten bleiben.
- Für klassische Wege und für Wege, bei denen die Erstbegeher nicht mehr erreichbar
sind, übernimmt die Fachgruppe Sanierung & Sicherheit (SanSi) die Koordinierung
nachträglicher Sicherungsmöglichkeiten.
- Zusätzliche Ringe (nH = nachträglich geschlagener Haken oder Ring ) dürfen daher nur
nach Absprache mit dieser Fachgruppe bzw. dem Erstbegeher gesetzt werden.
4. Neuerschließung / Erstbegehungen
Die Anzahl der Kletterwege hat einen Stand erreicht, bei dem natürlich kletterbare
Linien als Routenvorgabe nur noch in begrenzter Anzahl zu finden sind. Auch um Konflikten
mit den Naturschutzverbänden und Behörden vorzubeugen, sollten Erstbegehungen mit
größtmöglicher Rücksicht auf die Natur erfolgen.
- Die vorhandene Vegetation ist zu belassen. Dies bezieht sich sowohl auf den
Routenverlauf als auch auf den Felsfuß.
- Der Erschließung von unten, die einen hohen Aufwand an Kreativität und Moral
abfordert, ist gegenüber der Erschließung von oben Vorzug zu geben. Nach Möglichkeit
sind mobile Sicherungsmittel (Keile,Friends usw. ) einem betonierten Ring vorzuziehen.
- Der Erstbegeher / Erschließer entscheidet unter Beachtung der Richtlinien in eigener
Verantwortung über die Ausstattung der von ihm eröffneten Route mit Sicherungsmitteln.
- Es werden nur noch die offiziellen Ringe des AK Sanierung & Sicherheit akzeptiert.
Diese müssen fachgerecht gesetzt sein.
- Zu geringe Ringabstände werden nicht toleriert. Eine zunehmende Routendichte darf nicht
dazu führen, dass neu gesetzte Ringe von einer bestehenden Route aus greifbar sind. Ein
Mindestabstand muss immer gewahrt bleiben.
- Eine Erstbegehung ist abzuschließen, ehe ein neues Projekt begonnen wird. Als Zeichen
für eine projektierte Route gilt eine Schlinge im ersten Ring.
- Die künstliche Schaffung und Erhaltung von Griffen und Tritten wird grundsätzlich
abgelehnt, da die Natursportart Klettern ausschließlich von natürlich vorgegebenen
Felsstrukturen lebt.
- Dies gilt auch für das übermäßige "Abräumen" von brüchigem Gestein sowie
das Verändern von Felspartien.
- Solche massiven Eingriffe an den als Naturdenkmäler ausgewiesenen Felsen sind aufgrund
der bestehenden Rechtsverordnung verboten.
Sollte trotzdem bei Neutouren gegen diese Richtlinien verstoßen
werden, wird diese Tour von der Fachgruppe Sanierung & Sicherheit (SanSi) abgebaut!
Diese Entscheidung wird von allen im Arbeitskreis vertretenen Verbänden und von den
Landespflegebehörden mitgetragen!
Nur durch Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein, sowohl
untereinander als auch gegenüber der Natur, ist es möglich, dass das einvernehmliche
Nebeneinander von Klettern und Naturschutz im Wasgau- Felsenland auch für die Zukunft
bewahrt bleibt. Jeder Kletterer kann durch vorbildliches Handeln seinen positiven Beitrag
leisten.
Vereinigung der Pfälzer Kletterer (PK), Fachgruppe Sanierung und
Sicherheit (SANSI) im Arbeitskreis Klettern und Naturschutz Pfalz (AK+N), die Unteren
Landespflegebehörden Landkreis Südliche Weinstraße und Südwestpfalz, Landesverband
Rheinland-Pfalz e.V. des Deutschen Alpenvereins (DAV), Wasgau- Klettergilde (WKG)
© 2005 PK